Zitat:
Zitat von Hafu
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?.
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War bekannt, aber man denkt natürlch nicht immer dran. Ich vermute, das wird auch bei Unfällen auf Radwegen ähnlich gehandhabt: wenn ich mit 35 kmh auf dem Radweg an der Oma die 12 kmh fährt, vorbeirolle, habe ich wohl auch Mitschuld, wenn sie zufällig vor mich taumelt oder vor Schreck vom Rad fällt, oder? Finde ich auch im Sinne des allgemeinen Rücksicht-Gebots sinnvoll: ich darf meinen Wunsch nach zügigem vorankommen nicht durch ein stark erhöhtes Risiko für andere erkaufen. Und in diesem Sinne fände ich ein Tempolimit, das je nach Verkerhrsaufkommen flexibel angepaßt wird, am sinnvollsten, weil es die Bedürfnisse der "Gelassenen" und der "Schnellfahrer" ausgewogen befriedigen kann (ist bereits möglich an vielen Strecken, die entsprechend bestückt sind).