Zitat:
Zitat von Hafu
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?
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Was aber letztlich hauptsächlich ne Frage ist, wie die Kosten zwischen den Versicherungen aufgeteilte wird
Ok, je nachdem bekommt man noch ne Höherstufung aber Rabattretter rocks!
