Zitat:
Zitat von Hafu
Ist es eigentlich hier allgemein bekannt, dass ein Überschreiten der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in Deutschland zwar (noch) straffrei ist, im Falle von Unfällen die aktuelle Rechtschprechung jedem Autofahrer der schneller unterwegs ist unabhängig von der Verschuldensfrage eine Teilschuld zuschreibt?
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Das sollte man schon ein wenig einschränken, denn man bekommt nicht zwangsläufig bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Teilschuld im Falle eines Unfalls.
Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass ein Unfall bei >130 km/h Geschwindigkeit zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Betieligte Fahrer max. 130 km/h gefahren wäre. Nun liegt die Beweislast beim betroffenen Fahrer nachzuweisen, dass der Unfall auch mit 130 km/h geschehen wäre, was in der Folge nicht zu einer Teilschuld führt, sofern ihm dies gelingt.
Das gibt es immer wieder, aber realistischerweise muss man sagen, dass es umso schwieriger wird, je höher die Unfallgeschwindigkeit war. Jenseits der 150 km/h sind diese Fälle schon extrem selten.