Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Daraus folgt, dass ein Verband für ein Vergehen (z.B. Foulspiel, politische Agitation bei Siegerehrungen oder Doping etc.) das kleinstmögliche Strafmaß verhängen muss, bei dem die Interessen des Verbandes noch gewahrt sind. Es wäre demnach nicht zulässig, ein Foulspiel mit zwei Jahren Sperre zu ahnden, wenn das Interesse des Verbandes (Durchsetzung des Fairplay) auch mit einer geringeren Strafe zu erreichen ist. Deswegen gibt es bei Doping keine lebenslangen Strafen für Ersttäter.
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das ist auf der einen Seite richtig, auf der anderen Seite ist es halt so daß der Staat bisher das Thema den Verbänden überlassen hat.
Wobei dieses Dilemma auch bei der Rechtsprechung allgemein gilt. Der Staat ist ebenso für die Interessen beider Seiten zuständig.
Nun gibt es ist seit einiger Zeit eben ein Antidopinggesetz welches nicht mehr der Sportgerichtsbarkeit überlassen ist.
Spannend ist die Frage ob dann ein Doper der nach Sportgerichtsbarkeit eine Sperre abgesessen hat sich dann vor keinem ordentlichen Gericht mehr verantworten muß weil ja für ein Vergehen keine doppelte Bestrafung geschehen darf.
Dementsprechend wäre es für mich Konsequent die Staatliche Antidopinggesetzgebung auszubauen und den Verbänden die Bestrafung zu entziehen.
Ansonsten bin ich übrigens Hafus Meinung und halte Dopingkontrollen nicht für eine Farce.
Natürlich ist es möglich trotz Kontrollen nicht aufzufliegen, ohne Kontrollen ist es jedoch nicht möglich aufzufliegen.
