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Alt 07.03.2019, 18:08   #9932
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.643
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Ein Beispiel für die Einschränkung des Berufes gibt es IMHO im Bereich der Straftaten bei sex. Kindesmissbrauch. Mittlerweile müssen alle Beschäftigte für die Arbeit mit Kindern vor der Anstellung einen Strafregisterauszug (ein Führungszeugnis) vorlegen, um ehemalige Missbrauchsstraftäter von der Arbeit mit Kindern auszuschliessen.
Auch ein sehr gutes Beispiel. Wesentlich scheint mir, dass hier zum einen eine Rechtsgutverletzung des Kindes ausgeschlossen werden soll. Und zum anderen zwischen dem Freiheitsrecht freie Berufsausübung einerseits und dem Rechtsgut des Kindes andererseits abgewogen wird.
Helmut S ist gerade online