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Zitat von Freizeitathlet
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Die UV-Blutbehandlung war schon 2002 beim Blutdopingfall mit Hans Mayer in 'Salt-Lake-City eine reine Schutzbehauptung (vorsorglich erfunden für den Fall, dass irgendwas in dem Zusammenhang an die Öffentlichkeit gelangt) und genau dasselbe war 10 Jahre später 2012 in Erfurt der Fall. Erschreckend nur, dass damals alle betroffenen Sportler trotz erdrückender Beweislage dank Rückendeckung des DOSB und der thüringischen Staatsanwaltschaft mit dieser uralten Schutzbehauptung durchkamen, obwohl es damals garantiert schon um das klassische, seit den 70er Jahren bekannte (den Ausdruck "bewährte" will ich hier nicht benutzen) Blutdoping ging.