Zitat:
Zitat von TIME CHANGER
Ausser einer Unterstellung lässt sich daraus nichts entziffern
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Au contraire. Dieser Satz aus dem Handelsblatt "Keiner braucht Urlaub einzureichen, fixe Arbeitszeiten existieren nicht, die Chefs appellieren an das Verantwortungsgefühl eines jeden Einzelnen." belegt eindeutig, dass der Urlaubsanspruch und dessen Gewährung in dieser Firma nicht im Sinne von §7 des BUrlG umgesetzt werden.
Dort heisst es unter anderem unter Absatz 3:
"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden." Unter Absatz 1 heisst es:
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Wie findet eine Gewährung statt, wenn überhaupt kein Antrag auf Urlaub gestellt wird? Wie findet die Sozialauswahl statt, wenn mehrere im gleichen Zeitraum Urlaub nehmen? Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmer im Streitfall belegt, Urlaub zu haben, wenn es doch gar keine Einreichung eines solchen gab und der Arbeitgeber nun behauptet, der Arbeitnehmer fehlt unentschuldigt?
Wenn man sich diesen Fragen nicht stellt, dann hat man sich entweder gar nicht mit der Gesetzeslage beschäftigt oder sie ist einem egal. Ich als Arbeitgeber eines jungen Start Ups würde mir drei mal überlegen, wie ich das Thema Urlaub kläre.
Zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Übertragung von Verantwortung an den Arbeitnehmer und den daraus resultierenden Problemen lasse ich mich irgendwann anders aus.