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Danke - dann werde ich mich auch mal nach einem passenden Angebot für eine Auslandskrankenversicherung umsehen.
Gibt es EU-weit eigentlich einheitliche Regelungen für die Übernahme von Kosten im Rahmen der Krankenversicherung, wenn eine Leistung im Ausland (innerhalb der EU) in Anspruch genommen wird?
- also wenn ich z.B. in Italien in ein Krankenhaus gehe, hilft mir dann meine inländische Sozialversicherungskarte weiter, sodass ich damit Leistungen in Anspruch nehmen kann. Oder gibt es eventuell eine nachträgliche Kostenübernahme wenn man vorab die Leistungen selbst bezahlt hat?
- laut Google sollte eine Leistung vor Ort ohne Vorausbezahlung in Anspruch genommen werden können, würde mich interessieren, wie es dann in der Praxis aussieht.
Geändert von bergflohtri (08.02.2019 um 07:42 Uhr).
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