Da wir in diesem Thread auch intensiver über die starken Mietpreissteigerungen in den Städten diskutierten - schliesslich belasten sie gerade die unteren Einkommenschichten überproportional und verdrängen sie aus vielen Wohngegenden - verlinke ich hier mal einen Beitrag des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der auch von mir hier befürworteten Möglichkeit, grosse Wohnungskonzerne zu vergesellschaften.
Von Canan Bayan im Tagesspiegel:
"Die in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg entstandene Initiative will die großen privaten Wohnungsbauunternehmen (ab 3000 Wohnungen) in Berlin nach Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) vergesellschaften. Mit dem Ziel, der Verdrängung von Mietern entgegenzuwirken und die Mietpreise in der Stadt stabil zu halten.
Ende letzten Jahres wandte ich mich an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mit Fragen zur Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG. Und erhielt nun eine Antwort, die manche Kritiker vielleicht überrascht. Der Tenor der Antwort: Es würde gehen, wenn man politisch will und es gut gemacht ist. Jedenfalls widerspricht das Gutachten den Kritikern, die die Umsetzung der Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ für unmöglich halten.
Artikel 15 GG setzt seinem Wortlaut nach ein Gesetz voraus: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Art. 14 Absatz 3 entsprechend.“ Ein solches Gesetz könnte vom Land Berlin erlassen werden, führt das Gutachten aus, da der Bund bisher von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. In einem solchen Sozialisierungsgesetz müsste aufgelistet werden, unter welchen Voraussetzungen Wohnungen beziehungsweise Grundstücke sozialisiert werden sollen.
"
https://www.tagesspiegel.de/berlin/g.../23940116.html