Zitat:
Zitat von qbz
Der Vorstandsvorsitzende der AG muss die Interessen der Anteilseigner vertreten und bei Tarifverhandlungen z.B. die Arbeitgeberseite (im Unterschied zum Buchhalter) im Auftrag der Anteilseigner.
|
Der Buchhalter und andere Arbeitnehmer können doch auch Anteilseigner werden.
Und wer wählt den Aufsichtsrat (der seinerseits den Vorstand bestellt)?
Wer entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat?
Das ist doch die Hauptversammlung die aus allen Aktionären der AG besteht, oder?
Und dann landen wir wieder (auch) beim Kleinaktionär der in der Regel sein Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung nicht an kritische Aktionärsvereinigungen, sondern an seine Haus- und Depotbank abtritt.
Gruß
N.
