Zitat:
Zitat von MattF
Sehe ich nicht so.
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Wärst du auch dafür, dass ein Richter der gegen die Sanktionen gestimmt oder sich geäussert hat, als befangen abgelehnt würde?
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Ja natürlich. Habe ich mich etwa so undeutlich ausgedrückt?
Es geht um die saubere Trennung, Gewaltenteilung von Legislative und Judikative. Die ist nicht gegeben, wenn die gleichen Personen über Gesetze urteilen, die sie selbst beschlossen haben, und es liegt objektiv und faktisch in diesem Fall eine klare Befangenheit vor. Als Abgeordneter und Jurist hat er doch pflichtgemäss das von ihm mitverabschiedete Gesetz schon ein Mal auf Verfassungsmässigkeit geprüft und jetzt soll er dasselbe nochmals als Verfassungsrichter prüfen.
Richter sind auch Menschen und die Trennung der Person auf verschiedene Rollen funktioniert nur bedingt. Im allgemeinen fordern Unbefangenheit gerade die Gerichte selber von ihren Sachverständigen und Gutachter und es handelt sich um einen anerkannten Grundsatz in der Rechtssprechung. Ich durfte z.B. kein Sorgerechtsgutachten oder andere Gutachten im Auftrag eines Gerichtes über Personen erstellen, die bei mir früher in Psychotherapie waren, aus Gründen der Befangenheit. Was würdest Du und Dein Anwalt sagen, wenn der Richter bei einem Gerichtsverfahren, wo Du Kläger oder Beklagter bist, mit der anderen Partei eng befreundet ist und direkt in der Sache früher selbst einseitig parteilich aktiv involviert war: "Ist nicht relevant, er kann die Rollen intellektuell und wissenschaftlich trennen und er hat noch einen 2. Richter und Schöffen an der Seite." Viel Glück bei dieser Art von Justiz, kann ich da nur sagen, und ein schlechter Anwalt, der in dem Fall keinen Befangenheitsantrag stellen würde, es sei denn er sucht einen späteren hundertprozentigen Revisionsgrund.
Ansonsten holst Du sehr weit aus, was alles mit dem zutreffenden Befangenheitsargument Null zu tun hat.