Zitat:
Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter zu der mündlichen Verhandlung geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spiele. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen. Wir führen diese Umfrage durch, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen. Die Ergebnisse wollen wir in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.
Die Umfrage ist anonym. Die Umfrage dauert ungefähr 5 Minuten.
Euer Tacheles - Team
Zitatende
Quelle: https://www.umfrageonline.com/s/Sank...Fp5mIlU-9O2r-s
Zitat:
Über Tacheles
[...]
Unser Name ist Programm
Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit nunmehr über 23 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen (mehr dazu hier…). Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene. Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.
Zitatende
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
Nachtrag:
Zu der Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen nach dem SGB II gibt es eine Vorgeschichte.
Zitat:
Das Sozialgericht in Gotha stellt inzwischen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger generell in Frage. Einem Beschluss des Gerichtes widersprechen Kürzungen des ALG II sogar dem Grundgesetz, wie Gerichtssprecher Jens Petermann erläutert: "Es ist geregelt, dass der Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum haben muss. Es muss ihm ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verbleiben, damit er seine Existenz sichern kann, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das ermöglicht die Sanktionsregelung des SGB II nach Ansicht des Gerichts nicht mehr."
Die Richter aus Gotha haben ihren Beschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt, mit der Bitte, diesen zu prüfen. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen.
Zitatende
Quelle: https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html
https://www.daserste.de/information/...ieher-100.html
Zitat:
Kurz & bündig: Das Wichtigste zum Bundesverfassungsgericht und Hartz-4-Sanktionen
1. Als eines von fünf Verfassungsorganen des Bundes ist die
Wahrung des Grundgesetzes die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es steht über allen anderen Gerichten.
2. Auch mit
Hartz-4-Sanktionen beschäftigt sich das BVerfG immer wieder, denn Kritiker solcher Sanktionen berufen sich darauf, dass das Existenzminimum von Hartz-4-Empfängern nicht mehr gesichert und ihre Gesundheit gefährdet sei.
3. Bereits 2010 urteilte das BVerfG, die
Berechnungsgrundlagen entsprächen nicht der Realität – 2014 prüften die Richter und Richterinnen des BVerfG noch einmal, ob die Vorgaben umgesetzt und die Regelsätze angepasst wurden.
4. Ob und wann das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen ganz abschafft oder das Hartz-4-Gesetz an sich Bestand haben wird, ist noch unklar. Allerdings setzen sich Politiker immer öfter für
alternative Konzepte wie das bedingungslose Grundeinkommen ein.
Zitatende
Quelle: https://www.hartz4hilfthartz4.de/bun...ssungsgericht/