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Zitat von sybenwurz
Kann mich nicht erinnern,dass schonmal jemand bei der Abnahme Sattel und Lenker eines normalen Rades ausgemessen hat.
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Als in Roth vor einigen Jahren auch ETU-Europameisterschaften waren, war bei einem Check-in so ein ETU-Kampfrichter, der einen zurückgewiesen hat, dessen Sattel ein wenig nach unten geneigt war. Da ich an dem Tag nicht auf Krawall gebürstet war, habe ich mich lieber in die Nebenreihe zu seiner nicht so kaputten Kollegin bewegt. Vermutlich hatte er im Hinterkopf, dass er gleichzeitig zu den Triathlon-Regularien auch alle Radsport-Regularien anwenden müsse.
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Zitat von DocTom
Sowas ist aber sicher nicht erlaubt...

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Das sind so die netten Fälle, wo wir Kampfrichter auch immer mal genau ins Regelwerk gucken müssen. gegen welche Regeln denn verstoßen wird. Denn ohne gegen eine Regel zu verstoßen, ist auch ungewöhnlich aussehendes erstmal nicht verboten (solange wir den Killer-Paragraphen "7.13 Außergewöhnliche Ausrüstung ..." außen vor lassen, den man echt nur im Notfall ziehen sollte). Ein "das finde ich jetzt komisch ..." reicht nun mal nicht aus.