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Da habt ihrs relativ einfach/gut "drüben".
Bei uns ist zumindest auf Gemeindeebene zB jeder Grundeigentümer für einen angrenzenden Geh- und/oder Radweg verantwortlich.
Sprich: wird die Räum- oder Streupflicht (6-22h) verabsäumt, kann man haftbar gemacht werden.
Bei Landes- und Bundesstraßen sieht es anders aus. Dort haftet das jeweilige Organ (Land bzw. Bund).
Dies ist aber primär für Fußgänger gedacht.
Als Radler wird man (je nach Verhältnissen) immer eine Mitschuld bzw. voll zum Zug kommen, da sich darüber streiten lässt, ob man bei Schnee und/oder Eis richtig ausgestattet war.
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IMPOSSIBLE IS NOTHING.
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