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So wie der Fall beschrieben ist, sehe ich die Schuld eindeutig bei der Autofahrerin.
Sie hat dem Radler die Vorfahrt genommen und der mußte eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Hätte sie ihm die Vorfahrt nicht genommen, wäre nix passiert.
Wenn der Radler dabei stürzt, dann kann man ihm doch das nicht anlasten.
Überhöhte Geschwindigkeit kommt höchstens dann in Betracht, wenn der Radler aufm Auflieger durch die Stadt brettert und grad seine Tempointervalle bolzt.
Allerdings...wenn der Verkehrsrichter grad' einen blöden Tag hat, dann wird er vielleicht auch anders entscheiden.
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