Ich will jetzt überhaupt kein Fass aufmachen, letztlich ist nichts passiert was den Aufwand auch nur im Ansatz rechtfertigen würde. Meine Frage ist sozusagen mehr aus "was wäre wenn" Interesse.
Das mit der angepassten Geschwindigkeit hat natürlich was. Da kriegst Du letztendlich jedem den Wind aus den Segeln genommen
Zitat:
Zitat von MattF
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
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Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Allerdings, wie ich schrieb: Der Regen hat am Vorabend um 22 Uhr aufgehört und ich war jetzt auch nicht um 5 Uhr morgens unterwegs, sondern nach 8 Uhr. Wir reden in dem Fall also nicht von plötzlich einsetzendem Eisregen.
Zitat:
Zitat von tandem65
Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.
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War mir so gar nicht bewusst, dass ich die Fahrbahn hätte benutzen können. Wenn ich da an das Gehupe und Gebrüll der Autofahrer denke die sofort auf meine vermeintliche Radwegnutzungspflicht hinweisen
