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Zitat von kullerich
Aber Vorbereitung...
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Nicht jeder, der an einer RTF teilnimmt, bereitet sich zwingend auf einen Wettkampf vor.
Zu dem Ausschluß der Vorbereitung habe ich mich mal schlau gemacht.
Zum einen in der Schadensabteilung der Gesellschaft für die ich arbeite. Die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters war die, dass mit dem Ausschluß die unmittelbare Vorbereitung gemeint ist, also beispielsweise das warm machen/fahren am Wettkampftag. Das reine Training wie es jeder von uns durchführt fällt hier nicht unter den Ausschluß.
Zum anderen habe ich mal in dem Haftpflicht-Kommentar geschmökert. Dieser sagt aus, dass grundsätzlich schon die Ausschlußklausel im Training greift. Allerdings müssen sich hier die Gefahren verwirklichen, die zu dem Ausschluß der genannten Rennen und Kämpfe geführt haben. Als Beispiel nennen der Kommentar z.B. das Boxtraining. Training mit einem Sparringspartner führen zum Ausschluß. Das Training z.B. an einem Sandsack oder Schattenboxen hingegen nicht. Zum Radsport sagt der AHB-Kommentar aus, dass das reine Konditionstraining nicht zum Ausschluß führt. Die Einzelfahrt auf einer Übungsbahn, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient und nicht etwa der Erprobung der technischen Eigenschaften des Rennrads, führt hingegen wieder zum dem Ausschluß. Im übrigen erwähnt der Kommentar, dass es im jeweiligen Einzelfall darauf ankäme, ob es sich unter Berücksichtigung vernünftiger Maßstäbe um ein Training oder lediglich um Ausgleichssport handelt.
Ein Hauptproblem bei der Ausübung von Sport und Teilnahme an Renn-/Wettkampfveranstaltungen ist aber eher eine haftungsrechtliche Frage. Bei Haftpflichtansprüchen der Sportteilnehmer untereinander stellt sich die Frage, ob der Schädiger überhaupt haftpflichtig ist und ob der Geschädigte nicht sogar bestimmte Gefahren bewußt in Kauf nimmt (ebenfalls aus dem AHB-Kommtar).