Zitat:
Zitat von strwd
Ich habe vor zwei Jahren auf einer RTF mal jemanden abgeschossen, den Schaden für das Rad und das Schmerzensgeld für die Seele hat meine Versicherung problemlos bezahlt.
Gruß strwd
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RTF ist aber kein Wettkampf und fällt demnach nicht unter diese Ausschlußklausel.