Zitat:
Zitat von PabT
Das muss nicht einmal unmittelbar auf der Straße passieren. Wenn man beispielsweise, wie mein früherer Nachbar, aus einem anderen Grund zur MPU muss und dort die Frage des Psycho-Testers nach dem letzten häuslichen Geschlechtsverkehr nicht mit "geht dich nichts an, Arschloch", sondern mit einer Kopfnuss beantwortet und dem Prüfer die Nase bricht, kann man auch - neben 5000,- DM Geldbuße - auch zum lebenslangen Radfahrer und Fußgänger werden, ohne gerade am Steuer zu sitzen.
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Genau....
habe jetzt nur quer gelesen und daher nur ne Anmerkung:
Es gibt hier verschiendene Ebenen, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Die strafrechtliche Seite mit sofortigen Entzug des Führerscheins durch Beschlagnahme unter recht eng definierten Bedingungen der StPO und auf der anderen Seite das Verwaltungsrecht!
Das ist vielen gar nicht so bewußt was so möglich ist sofern man in einem Bereich lebt, wo Polizei und Straßenverkehrsamt eng und gut zusammen arbeiten.
Letztlich ist das Autofahren grundsätzlich in Deutschland verboten. Man braucht eine Erlaubnis, eben den Führerschein. Dieser kann bei charakterlicher Ungeeignetheit durch Verwaltungsrecht entzogen werden, auch wenn das eigentliche strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde.
Zur charakterlichen Ungeeignetheit gehören z.B.Drogenmißbrauch, Alkoholmißbrauch oder auch Störungen der Impulskontrolle. Und all das muß nicht zwingend mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. So kann und wurde der Führerschein auch schon entzogen, wenn jemand ständig am Wochenende besoffen in Schlägereien verwickelt war mit entsprechenden Anzeigen. Da hat sich dann einer mal die Mühe gemacht dies dem SVA zu melden und voila....da ist der Führerschein futsch. Bei harten Drogen reicht der einmalige Konsum. Dann wird man zum Urin/Bluttest gebeten und wird was festgestellt....futsch iss er....
Ist aber nen komplexes Thema.