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Zitat von ricofino
.......Wenn nun wie bei diesen Beispielen hier Zeugen da sind, die einen körperlichen Übergriff eines Autofahrers gegenüber einem Radfahrer gesehen haben und bezeugen, ist es doch mehr als korrekt diesen aggressiven Autofahrern den Führerschein sofort zu entziehen (Gefahr in Verzug)..
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zeugen sind keine richter. mal ganz konkret gefragt: wer soll denn die entscheidung einer vorübergehenden vorrichterlichen bestrafung (führerscheinentzug, gefängnis) fällen? der geschädigte? die zeugen?
Zitat:
Zitat von ricofino
........Oder wo ist die Grenze bis zum abwarten einer Verurteilung? Ohrfeige, Kieferbruch, halbtot geschlagen?
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die grenze wird durch 2 dinge definiert: wie schon weiter oben geschrieben bei gefahr im verzug (bei verkehrsstreitigkeiten kaum denkbar) und bei der einschätzung der fluchtgefahr. sogar totschläger (nicht mit mördern verwechseln) sind oft/meist bis zu ihrer verurteilung freie menschen. bei "normalen" körperverletzungen bleibt der beschuldigte eigentlich immer unbehelligt bis zur gerichtsverhandlung.
eine wenigstens zeitnahe rechtsprechung wäre wünschenswert, ist aber bei der überlastung von polizei (die muss ja erst ermitteln, wozu zb auch das anhören der gegenseite gehört), staatsanwaltschaft (die muss die anklage fertig machen) und gericht (verhandlung und urteilsfindung) illusorisch.
unmittelbare urteile gibt es nur in autoritären oder anarchischen regimen, wo dann aber kein recht gesprochen wird, sondern wille umgesetzt, was zur willkür führt.