Zitat:
Zitat von noam
Wobei ich die Erbschaftssteuer für ungerecht halte, da das erwirtschaftete Kapital ja bereits besteuert worden ist und damit einer zweifachen oder über mehrere Generationen mehrfachen Steuerlast unterliegt.
Ich fände es viel gerechter, Kapitalertrag ab einer bestimmten Summe sehr sehr hoch zu besteuern. Damit das "von alleine Vermehren" von Kapital ab einer bestimmte Höhe aufhört bzw. nicht nur dem Eigner zu Gute kommt.
Darüber hinaus, fände ich es gut, wenn man die "armen" steuerlich entlastet und die "reichen" stärker in die Pflicht nimmt.
Insgesamt würde ich mich auch hier freuen, wenn wir eine europäische Lösung anstreben würden, um die Steuerflucht ins europäische Ausland zu verhindern.
|
Die Einführung der einheitlichen Kapitalertragssteuer von 25 % für alle unter Rot-Grün begünstigte natürlich alle diejenigen mit höheren Steuersätzen, da sie vorher die Ertrage aus Wertpapieren zusammen mit dem Einkommen versteuert haben, d.h. sie wurden davor z.B. mit dem Spitzensteuersatz besteuert, anschliessend nur mit 25 %. Man bräuchte IMHO wieder eine proportionale Anpassung der Sätze bei der Kapitalertragssteuer an die Besteuerung der Einkommen.
Die höhere Besteuerung der Einkommen (incl. der Kapitalerträge) von Superreichen brächte allerdings nach Meinung der Volkswirtschaftler, die ich gelesen haben, keine wesentliche Änderung der extrem ungleichen Vermögensverteilung mehr (zu spät), solange man die Vermögen nicht mit in die Steuer einbezieht. Sie verweisen deswegen auf die Erbschafts- und Vermögenssteuer (ich glaube in DE abgeschafft).
Interessant finde ich die Frage, weshalb das Vermögen dieser kleinen Gruppe so stark im Verhältnis zur Mehrheit angewachsen ist innerhalb von ca. 25 Jahren? Das liegt nur zum Teil am Steuersystem (20-30 %), ein anderer Faktor ist die Lohnentwicklung, ein anderer wahrscheinlich auch wachsender Firmenbesitz bzw. das immer weniger sich immer mehr Anteile fremder Arbeit und Besitztümer aneigneten (wirtschaftliche Konzentrationsprozesse, Produktivitätswachstum etc.). (Fam. Quandt z.B.).