Zitat:
Zitat von noam
Es geht um die Unverbindlichkeit und den geleugneten Rechtsanspruch, der sich aus dem Migrationspakt ergibt.
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Ja, so weit habe ich das schon verstanden.
Du möchtest einen Rechtsanspruch beschwören.

In welchen nationalen Gesetzen findest Du den Migrationspakt wieder?
Wie ist das denn z.B. bei §218?
Da sah sich doch das Gericht ausserstande anders zu urteilen, auch wenn ihm der Standpunkt der Beklagten sympathisch war.
Die Gerichte versuchen doch ernsthaft nach unseren Gesetzen, unabhängig von ihren persönlichen Präferenzen, Recht zu sprechen.
Wenn nun ein Gericht den Migrationspakt mit in seine Urteilsbegründung nehmen würde, so würde das Urteil höchst wahrscheinlich, immer noch nach unserer geltenden Rechtslage gesprochen werden.