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Es geht um die Unverbindlichkeit und den geleugneten Rechtsanspruch, der sich aus dem Migrationspakt ergibt. Der Migrationspakt an sich ist vielleicht so formuliert, dass er nicht verbindlich ist, aber wenn ein Verwaltungsgericht diesen zur Urteilsbegründung nutzt, wird er ganz schnell verbindlich.
Und da wir deutschen ja nun zum Überkompensieren neigen, kann ich dem Kommentar schon zustimmen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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