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Alt 16.11.2018, 02:09   #2352
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.565
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
Man könnte diese Gesetze aber auch ändern. Zum Beispiel in dem man eine Klausel hinzufügt, die sagt das bestimmte Verbrechen+Verurteilungen dazu führen, dass der Asylstatus aberkannt wird. Aus aktuellem Anlass: Massenvergewaltigung zum Beispiel.
Ein solches Gesetz wird im Parlament (hoffentlich) nie eine Mehrheit finden und entspricht nicht der Genfer Flüchtlingskonvention. Flüchtlinge werden nach den hiesigen Gesetzen verurteilt und müssen ihre Strafe in DE verbüssen. Ob anschliessend eine Abschiebung erfolgt, hängt von der Bewertung des Asylgrundes ab.
Überlege mal: Mit einer solchen Gesetzesklausel hätten die USA / Schweiz / England etc. deutsch-jüdische Straftäter nach der Strafverbüssung ins Deutsche Reich in die Gaskammern abgeschoben.
Wieviele nichtdeutsche Flüchtlinge gab es damals aus den ehemaligen Ostblockstaaten in der BRD? Was hätte sie bei einer Abschiebung erwartet? Langjährige Gefängnisstrafen und in der UDSSR der Gulag.

Geändert von qbz (16.11.2018 um 02:30 Uhr).
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