Zitat:
Zitat von noam
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In dem geschilderten Fall geht es doch um die Geduldeten, wo irgendwelche bürokratischen Abschiebehemmnisse vorliegen oder um diejenigen, die sogar schon Ausreisepflichtig sind. Und nur weil man als Staat schon einmal bei unseren Libanesischen Großfamilien beim Asylrecht geschlampt hat, muss man das doch bei den Menschen aus Syrien, Eritrea oder was weiß ich wo auch machen.
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In die Länder Syrien und Eritrea darf gegenwärtig aus DE nicht abgeschoben werden.
deutschland/2017-12/innenministerkonferenz-fluechtlinge-syrien-abschiebungen-stopp
fluchtsituation-eritrea-kein-ende-in-sicht
Es würde sich um Verstösse gegen das Asylrecht handeln.