Zitat:
Zitat von DocTom
Aber genau das wiederspricht dann doch Euren Argumenten, der Pakt (mit Völkerrechtlichen Regeln) wäre rechtsunverbindlich und würde die Souveränität der unterzeichnenden Staaten nicht antasten...
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Diejenigen Absätze im Migrationspakt, die sich inhaltlich explizit auf das Völkerrecht und die Menschenrechtscharta der UNO beziehen, gelten unabhängig von einem Migrationspakt sowieso schon für DE und andere Staaten. Die Menschenrechtscharta definiert Rechte für alle Menschen, welche kein Flüchtling oder Arbeitsmigrant verlieren. Es ist eigentlich traurig, dass die UNO in einem Pakt neben neuen Verpflichtungen abzeichnen lassen muss, dass Menschenrechte explizit auch für Flüchtlinge und Arbeitsmigranten gelten, und dass bestimmte Staaten die Unterschrift verweigern. Die zwangsweise Trennung von Flüchtlinskindern / -eltern in den USA zu Beginn der Trump Aera stellte z.B. einen konkreten Menschenrechtsverstoss dar.