Zitat:
Zitat von endorphi
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Es gibt eine ganz klare Regelung außerhalb von Ortschaften wenn andere Personen in der Nähe sind, und die heist anleinen. Dazu ist verdammt nochmal jeder verpflichtet, es machen aber leider nur die wenigsten. Genau darum ging es ja in dem Urteil, und genau dieser Punkt ist vom Gericht meines Erachtens genau richtig erkannt und bewertet worden.
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Das bei SPON zitierte Urteil bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen der Stadt Koblenz und deren "Gefahrenabwehrverordnung". In Hessen beschränkt sich die Leinenpflicht IMHO auf bestimmte Orte, Plätze, nämlich "bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf
von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon." und auf gefährliche Hunde (Listenhunde) ohne positive Wesensprüfung.
Leinenpflicht Hessen.