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Alt 06.11.2018, 20:14   #74
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.596
Was ich in zwei offiziellen Hundesportvereinen bei mir in der Umgebung auf deren Hundeplätzen erlebt habe, wie man dort von den Vereinstrainern an überholte Konzepte glaubt, Hunde dressieren zu müssen und es meinem Hund antun wollte, empörte mich. Nach einigen Terminen und erfolglosen Gesprächen (kein Interesse an aktuellen Erkenntnissen) reichte ich meinen Vereinsaustritt ein. Leider ist das oft bei der Jaghundausbildung und bei der Schutzhundausbildung, die beide Vereine auch machen, anzutreffen. Auch bei freien Hundeschulen und -trainern und bei veterinärmedizinischen Uninstituten (Tierärzte) hängen manche noch wissenschaftlich sowie tierethisch kritikwürdigen Trainings-/Dressurvorstellungen an. Mit einem dieser Institute und der zuständigen Behörde setzte ich mich erst vor 1 Jahr über eine Dissertation bzw. den dort beschriebenen Tierversuchen zum Thema des Einsatzes "Elektrohalsband" bei der Polizeihundeausbildung auseinander, welche meines Erachtens aus tierethischen Gründen hätte verboten werden müssen. Ich bin mehr als froh, dass niemand einen Sachkundeausweis noch Führerschein bei solchen "Trainern" machen muss und die damit kein Geld verdienen können. Es finden sich im Tierschutz immer auch Hunde, die bei der Jagdhundeausbildung bzw. Schutzhundeausbildung "rausfielen" und jetzt kaum mehr vermittelbar sind. Insofern setze ich keine Erwartungen in Prüfungen etc.
Autofahren und Erziehung lässt sich nicht vergleichen, weil letzteres sehr kulturabhängig ist. Noch vor kurzer Zeit war die körperliche Strafe auch bei Kindern durch Eltern noch erlaubt, heute verboten.
Die Ordungsämter, das Veterinäramt und die Polizei verfügen schon über alle gesetzlichen Möglichkeiten. Leider wenden sie diese halt meines Erachtens oft nicht angemessen bzw. rechtzeitig an. Davon bin ich selbst Betroffener, weil ein aggressiver Catahoula Leopard Dog-Rüde in der Nachbarschaft es schafft, immer mal wieder die Grundstückszäune zu überwinden und vor dem Grundstück dann andere Hunde und Menschen angreift und andere Hunde auch schon schwer verletzt hat. Ich weiss z.B.., dass dieser Rüde auf dem Grundstück auch schon einen Dackel tötete. Man müsste den Hund in den Tierschutz geben, was sich die Ämter halt nicht trauen (Besitzer ist Arzt), bevor nicht ein Mensch / Kind schwerer zu Schaden kommt. Schon von diesem Tier verletzte Hunde gelten nur als "Sachbeschädigung". Befindet sich dieser Hund ausserhalb des Grundstückes und sehe ich ihn rechtzeitig, gehe, renne, radle ich dort auf dem Weg nicht vorbei, sondern rufe das Ordnungsamt oder die Polizei an (weil sich der Halter nie meldet) und warne die Kinder, zu warten. Der Halter bekam die Auflage, den Hund auf dem eigenen Grundstück im Freien nur an der Kette (!) zu halten oder im Zwinger in der Scheune, was aber nicht sorgfältig genug passiert. Mit der Auflage sichert sich das Amt halt nur ab, mehr tut es nicht. Gehe ich mit meinen eigenen Hunden weg, fahre ich deswegen mit ihnen nur mit dem Auto ca. 400m da vorbei und parke dann.

Geändert von qbz (06.11.2018 um 21:19 Uhr).
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