Zitat:
Zitat von qbz
...und lassen sich alle Gewinne inform eines bei der Gesellschaft angestellten Geschäftsführerlohnes bezahlen,
|
Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern (übrigens auch bei Firmenwägen) durch
Edit: Gerade im KMU Bereich muss man genau hinsehen. Gesetzliche Regelungen machen gerne nen Unterschied zwischen angestelltem GF/Vst ohne bzw mit Beherrschungscharakter (entsprechende Geschäftsanteile/Aktienanteile).