Zitat:
Zitat von Bommel91
Wenn ein Hund jemand anderes verletzt kann dies u.U. durchaus eine Straftat sein. Z.B.: Fahlässige Körperverletzung durch Unterlassen. Wie immer eine Frage des Einzelfalls. Und wenn ich in ein Schlagloch trete kann ich den Eigentümer des Weges zur Rechenschaft ziehen.
Und nicht umsonst gibt es ja Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Die Haftung als Tierhalter ist bei Haustieren übrigens als Gefährdungshaftung ausgestaltet.
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Ich hatte extra geschrieben, dass der Hund einen ‚nur‘ beläsigt und nicht beisst.
M.E. hab ich meinen Standpunkt kommuniziert.
Ich finde die Einstellung, von anderen immer, zu jeder Zeit und in jeder Lebenslage ein 100% regelkonformes Verhalten einzufordern, ohne jemals auch nur ein einziges Gesetzt zu überschreiten und niemals jemand anderen zu belästigen, weil man selbst exakt mit diesem tadellosen Verhalten sein Leben bestreitet, sehr löblich und absolut nachvollziehbar.
Ich kann das leider nicht einfordern, da ich irgendwie mit der Mehrheit der Menschen ‚mitschwimme, mit all den kleinen Nicklichkeiten, Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten, die mir passieren, und die ich anderen (meist unbewusst) zufüge.
Darum bin ich da ein wenig toleranter zu mir und zu anderen.