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Wenn ein Hund jemand anderes verletzt kann dies u.U. durchaus eine Straftat sein. Z.B.: Fahlässige Körperverletzung durch Unterlassen. Wie immer eine Frage des Einzelfalls. Und wenn ich in ein Schlagloch trete kann ich den Eigentümer des Weges zur Rechenschaft ziehen.
Und nicht umsonst gibt es ja Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Die Haftung als Tierhalter ist bei Haustieren übrigens als Gefährdungshaftung ausgestaltet.
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IM 70.3 Duisburg 2020
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