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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Aktuelles Gerichtsurteil Hundeabwehr
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Alt 03.11.2018, 17:59   #48
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Wenn ein Hund jemand anderes verletzt kann dies u.U. durchaus eine Straftat sein. Z.B.: Fahlässige Körperverletzung durch Unterlassen. Wie immer eine Frage des Einzelfalls. Und wenn ich in ein Schlagloch trete kann ich den Eigentümer des Weges zur Rechenschaft ziehen.

Und nicht umsonst gibt es ja Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Die Haftung als Tierhalter ist bei Haustieren übrigens als Gefährdungshaftung ausgestaltet.
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