Zitat:
Zitat von schnodo
Dito. Keine weiteren Einwände.
Danke für Deine Mühe! 
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ihr schreibt aber nur von Gewalttaten, Körperverletzung, Mord und so ....
von Steuerhinterziehung, Raub, Diebstahl, Betrug, Mobbing, unlauterem Wettbewerb oder Sachbeschädigung ist keine Rede.
Und bei der islamischen Rechtsprechung wird doch auch nicht so viel gefragt wenn ich mich nicht irre.
Aber das Unverständnis über manche Urteile deutscher Gerichte teile ich mit euch.
Vielleicht würden manche Täter eher Reue zeigen, wenn sie nicht von ihren Anwälten geraten bekämen besser die Klappe zu halten. Natürlich raten diese Anwälte nur das was nach unserem Recht für ihre Mandanten das Beste ist.