Zitat:
Zitat von noam
Damit würde man die Instrumentalisierung von Straftaten bzw. deren Bestrafung für die eine oder andere Richtung auch verhindern
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Prinzipiell halte ich eine Umsetzung Deiner Ansätze für richtig und wünschenswert.
Allerdings besteht bei einer solchen Vereinfachung das Risiko, dass man dann auch keine Unterscheidung mehr nach Vorsatz und Fahrlässigkeit macht. An dieser Trennstelle finde ich es immer noch wichtig, zu unterscheiden, ob jemand zu blöd war, im Straßenverkehr aufzupassen oder ob er den Motor angeworfen hat, um einen anderen gezielt über den Haufen zu fahren.
Vermutlich wäre die Vereinfachung dann aber doch wieder weitgehend hinfällig, weil man weiterhin eine Abwägung vornehmen muss wie sehr oder wenig glaubwürdig der Angeklagte ist.
Was die Strafminderung wegen Suff oder ähnlicher Ausfälle angeht, so habe ich noch nie eine nachvollziehbare Begründung dafür gehört. Naheliegend wäre aus meiner Sicht eine automatische Verdoppelung der Strafe wenn Taten im Rausch begangen werden.