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Rein persönlich betrachtet fände ich es ja unglaublich gut, wenn man Kriminalität deutlich versachlichen würde.
Im deutschen Rechtssystem steht die Strafbarkeit einer Handlung eben auf drei Säulen. Man hat die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld.
Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit sind durch die Gesetzgebung definiert.
Meines Erachtens kommt der subjektiven Berücksichtigung der Schuld ein zu hohes Maß zu und die Strafverteidiger wissen dieses Klavier hervorragend zu bespielen. Charakterliche Unreife oder eben Rauschzustände sollte nicht strafmildernd wirken, sondern eher schärfend. Genauso wie ein hingestottertes "Tut mir leid" und ein Geständnis kurz vor der Urteilsverkündung, obwohl man in den polizeilichen Ermittlungen und zu Beginn eines Strafverfahrens kaum zu der Sachverhaltsaufklärung beigetragen hat, sollten nicht berücksichtigt werden.
Dazu gehört eben auch, dass man das Motiv oder die ideologische Verblendung nicht berücksichtigt. Erfülle ich einen Tatbestand, so sollte er bei der Strafzumessung, sofern keine objektiven Milderungsgründe vorliegen, völlig egal sein, warum die Tatbestandsmerkmale erfüllt wurden. Mir wäre es völlig egal, ob mich jemand schlägt, weil ich schwarz bin, Jude bin, Moslem bin oder an das rosa Einhorn glaube. Derjenige hat dafür bestraft zu werden, weil er mich schlägt.
Damit würde man die Instrumentalisierung von Straftaten bzw. deren Bestrafung für die eine oder andere Richtung auch verhindern
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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