Zitat:
Zitat von Kido
Hier werden Asylsuchende und Migranten gleichgestellt. Danach wird es keine Unterscheidung mehr geben ob Asyl oder Migrant.
Alle Länder bekommen eine Definition: Es sind gleichzeitig: Herrkunft, Transit und Zielländer! Damit ist eine Abwanderung in jedes Land möglich und legitim.
Nicht rechtlich Bindent  Lies den Vertrag noch mal richtig durch!
Er wiederspricht sich nämlich selbst. Hier wird sehr oft von Verpflichtungen gesprochen (gerade bei der Erreichung der Ziele) und auch von Gesetzen. Das Hebel dein Argument nämlich aus.
Wie kann etwas nicht rechtlich bindend sein, wenn man sich nach der Unterzeichnung für die Dinge "Verpflichtet" die dort drinne stehen?
Und wie aktuell die Bundesregierung die Migrationsfrage klärt wissen wir doch alle.
Was ich davon erwarte sind Massenmigrationen!
Es gibt eine Untersuchung (ich meine auch von den Vereinten Nationen) da wird die Kapazität aller Länder genannt und Europa bzw. Deutschland verträgt nach der Studie noch ne ganze Menge.
Dieser Vertrag mag zwar auch im ersten Moment nicht rechtlich bindend sein, weil es ein Pakt ist. Es wird (nicht in diesem Vertrag) davon gesprochen, wenn ein Pakt über mehrere Jahre wirksam ist, er in nationales Recht übergeht und dann bindent ist.
Ich meine es gab auch eine Stelle iin dem Dukument wo sogar genau davon gesprochen wird.
Lies dir mal den Passus zum Sozialsystem durch. Volle Unterstützung sowohl im Sozailsystem also Finanziell als auch im Krankenwesen.
Es ist doch jetzt schon kaum Geld da und da sollen die alle eingebunden werden als hätte sie in die Kassen schon immer eingezahlt. Das wird das System total überlasten und sprengen!
Auch wird von Arbeitskräften gesprochen. Was sollen das für Arbeitskräfte sein? Viele von denen sind doch eher schwach gebildet. Und selbst die die gut gebildet sind sollten doch lieber in den Ländern bleiben um das Land auf zu bauen.
Migrationsgrund wird unter anderem die Klimaerwärmung und drohende Natrukatastrophen genannt. Ab wann ist de Klimaerwärmung dann ein Migrationsgrund? Da ist ne Menge Interprätationsspielraum.
Es soll aktuell wieder Massenbewegungen im Anmarsch sein über die schon geschlossene Balkanroute. Genauso wie die Massenmigration in Amerika gerade. Zufall? Möglich!
Ich kann mich irren. Würde ich mich freuen. Bin aber nicht der einzige der so denkt und dieses Dokument gelesen hat.
Die Zukunft wird es zeigen was danach kommt und was sich ändert.
Wie gesagt: USA, Australien, Ungarn. Alle werden den Pakt nicht unterzeichnen. Gerade Ungarn und USA sind im Bereich Migrationspolitik nicht weltoffen sondern schließen bzw bewachen ihre Grenzen.
Mir geht es auch nicht darum unnötig Angst zu schüren, sondern gerade weil das Dokument einige Stellen hat die sehr schwammig und auslegungsspielraum bietet dies in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Wenn hinterher dann Dinge beschlossen werden und man sich auf dieses Dokument beruft sollte man aus meiner sicht davon vorher mal gehört haben und im Bestenfall eine öffentliche Diskusion anstoßen was der Pakt denn genau soll bzw was man damit will.
Hast du bisher davon gehört? Wenn nein, stelle ich mir die Frage, wenn ein Pakt von 192 Staaten unterzeichnet wird, kann er nicht so unwichtig sein und sollte in der breiten Öffentlichkeit bekannt sein!
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Boah sry, bei so viel Unwissenheit und Halbwissen muss ich echt kotzen. Du betreibst Panikmache auf feinstem Bildzeitungsniveau. Das kann meiner Meinung nach nicht toleriert werden. Ich gebe zu, dass ich mich damit nicht beschäftigt habe, aber du solltest in der Lage sein zumindest stichhaltige Kernthesen herauszustellen, über die du diskutieren möchtest. Kommen wir nun mal zum Rechtlichen:
Ein völkerrechtlicher Vertrag ist für die Bundesrepublik VÖLKERRECHTLICH bindend. Pacta sunt servanda. So weit so gut. Damit ein völkerrechtlicher Vertrag innerstaatlich Bindung erhält, bedarf es hier in Deutschland eines Umsetzungsaktes (sog. Zustimmungsgesetz, Art. 59 II GG). Dies ist Aufgabe der Legislative. Auch dazu gibt es dann Beratungen/Lesungen und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren.
Ein Pakt geht also nicht durch mehrere Jahre der Wirksamkeit in nationales Recht über, sondern allein durch die Tätigkeit des demokratisch legitimierten Gesetzgebers. Verdammt nochmal, wir leben hier in Deutschland.
Was du evtl. mit viel wohlwollen ansprichst ist, dass es neben völkerrechtlichen Verträgen als Rechtsquellen auch noch sog. ius cogens (sog. zwingendes Recht) und allg. Rechtsgrundsätze sowie Völkergewohnheitsrecht gibt. Die letztgenannten gelten in Deutschland tatsächlich "automatisch" (Art. 25 S.2 GG). Die Anforderungen die an Gewohnheitsrecht gestellt werden sind allerdings recht hoch. Dauernde Übung plus Überzeugung des Rechtsanwenders. Dies kann ein Staat auch individuell verhindern.
Dazu ist jetzt inhaltlich nicht viel gesagt, kann ich aber auch nicht, weil ich die 32 Seiten nicht gelesen habe. Trotzdem weiß ich, dass dein Post ausländerfeindlich ist und das toleriere ich nicht. Alleine schon die Aussage "Auch wird von Arbeitskräften gesprochen. Was sollen das für Arbeitskräfte sein? Viele von denen sind doch eher schwach gebildet. Und selbst die die gut gebildet sind sollten doch lieber in den Ländern bleiben um das Land auf zu bauen." ist unter aller Kanone.
Und übrigens: Natürlich ist so ein Vertrag extrem schwammig formuliert. Dies ist bei den meisten völkerrechtlichen Verträgen so, weil es sonst schier unmöglich wäre den Konsens von derart vielen Staaten zu erreichen.
P.S.: Ich fände es gut, wenn Du mir mal darlegst welche rechtliche Qualität dieser Pakt hat und welche Bindung daraus für die Bundesrepublik folgt.
P.P.S.: Ich habe den Pakt jetzt gegoogelt und mir unvoreingenommen zwei Beiträge angesehen. Einmal ein Video der AfD (1) und einen Beitrag des Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (2)
1)
https://www.youtube.com/watch?v=CXwcyznwps4
2)
https://www.die-gdi.de/die-aktuelle-...lich-bedeutet/
Dein Beitrag ist ziemlich nah an Ersterem. Das würde mir zu denken geben!