Zitat:
Zitat von schnodo
Definiere "ähnlich".
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Du sagtest "einschlägig".
Der Duden sagt:
"einschlägig
(wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein".
Hier übrigens die originale recht ausführliche Polizeimeldung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4099244
Darin heißt es neutral:
"Fast alle der aktuellen Tatverdächtigen sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten."