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Alt 26.09.2018, 14:04   #1722
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
Wenn das nur so einfach wäre wie du das darstellst... Das hat nämlich zwei Seiten!
Ich kenne leider mehr geschiedene Väter als mir lieb ist und alle berichten das gleiche: Die aktuelle Rechtsprechung ist ganz extrem auf Seiten der Mütter!
Das geht soweit, das die Frauen ihre Männer ohne Probleme erpressen können und es im Streit auch regelmäßig tun. "Wenn du nicht tust was ich sage, dann siehst du deine Kinder nie mehr!"

Ich erlebe das gerade im nahen Umfeld und das ist sehr unschön. Nicht nur der Vater sondern natürlich auch die Kinder leiden unter dieser Situation.

Natürlich darf man jetzt nicht von der anderen Seite vom Pferd fallen und die Mamas im Regen stehen lassen, die plötzlich alleine mit den Kindern sind.
Die aktuellen Gesetze sind vielen Fällen sicher gut und nötig. Die Mama, die ihren Job aufgibt um daheim die Kinder zu betreuen muss in besonderem Maß geschützt werden wenn die Ehe in die Brüche geht.

Wieso eine Mama mehr Recht hat auf die Kinder als der Papa erschließt sich mir nicht. Will ein Papa mal einen Ausflug mit den Kids zu einem bestimmten Termin machen muss er aufn Knien zur Ex-Frau rutschen.
......
Hallo Mirco,

bei verheirateten Eltern haben bei einer Trennung beide Eltern erstmal weiter bis zur Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder, also beide die gleichen Rechte. Heutzutage ist dann schon das "gemeinsame Sorgerecht" nach der Scheidung eigentlich der Normalfall. Bestehen allerdings zwischen den Eltern erhebliche, unüberwindbare Streitigkeiten inbezug auf bedeutsame Fragen der Erziehung und des Sorgerechtes , bekommt eher ein Elternteil das alleinige Sorgerecht.

Bei nichtverheirateten Alleinerziehenden besitzt die Mutter das alleinige Sorgerecht nach der Geburt, der Vater Besuchsrechte, um die Beziehung zum Kind zu pflegen. Alternativ kann die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen und beide dann sorgeberechtigten Eltern unterschreiben eine notarielle Erklärung. Hier sind also die Mütter in der Hinsicht gesetzlich gegenüber dem Vater bevorteilt.

"Wenn du nicht tust was ich sage, dann siehst du deine Kinder nie mehr!" . Das kann natürlich ein Elternteil androhen, aber es gibt zur Einschränkung der Besuchsrechte wirklich Null billigende Urteile, solange der besuchsberechtigte Elternteil nicht nachweislich die Kinder körperlich gefährdet, schädigt. Die Verweigerung des Besuchsrechtes vor dem Familiengericht auf Zeit legitimiert zu bekommen, braucht wirklich handfeste, bewiesene Gründe. (wie sex. Missbrauch, Misshandlung der Kinder (nicht der Frau übrigens), Spiegeltrinker.)

Die hier zitierte Forderung der AFD: "Der Vorteil einer besonderen Unterstützung durch die Solidargemeinschaft sollte nur denjenigen Alleinerziehenden gewährt werden, die den anderen Elternteil nicht aus der Teilhabe an der Erziehungsverantwortung
und praktischen Erziehungsleistung hinausdrängen."

erscheint mir in der Praxis völlig undurchführbar, weil man das von aussen höchstens durch aufwendige Familiengutachten und Urteile feststellen könnte und sich auch kaum operationalisierbare Kriterien festlegen liessen. Auf Hartz IV, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld besteht ausserdem ein einklagbarer Rechtsanspruch.
Es handelt sich IMHO um eine typische AFD-Forderung, um unzufriedene, unterhaltspflichtige Väter als Wähler zu gewinnen, ohne jede reale Umsetzungsmöglichkeit.

Ps.
Deinen geschiedenen bekannten Vätern kann man nur empfehlen, zusammen mit den Müttern eine Beratungsstelle (Familienberatung z.B.) aufzusuchen und dort eine sog. Mediationsberatung kostenlos (!) in Anspruch zu nehmen, um gemeinsame elterliche Lösungen für den Kontakt der Väter zu den Kindern zu finden.

Geändert von qbz (26.09.2018 um 17:51 Uhr).
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