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Alt 20.09.2018, 16:44   #1524
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.725
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
.....
Mir sind deine Nazi-Sprüche eigentlich egal. Ich bin mir sicher das sich unsere Definitionen unterscheiden. Nur soviel: Es ist in Deutschland völlig legal und ok Flüchtlinge scheiße zu finden und alle wieder so schnell es geht loswerden zu wollen. Wegen dieser Meinung ist man kein Verbrecher. Ich glaube man darf sogar denken, dass Deutsche unter sich bleiben sollten weil es Deutschland dann besser geht. Auch das macht einen nicht zum Verbrecher. Zum Verbrecher wird man, wenn man eine Straftat begeht und nicht weil man eine politische Meinung hat.
.......
Wenn die öffentlich geäusserte Meinung die Diskriminierung anderer Menschengruppen wie Flüchtlinge z.B. oder Rassen oder Völker beeinhaltet und aufhetzt, bin ich der Meinung, , dass das durchaus gegen Gesetze verstösst. Etwas anderes ist es, wenn diese Meinung im privaten Kreis geäussert wird.

Wer z.B. in einer Rede auf einer öffentlichen Veranstaltung sagt: "Flüchtlinge sind scheisse", sollte nach § 130 STGB, Volksverhetzung, angezeigt werden und deswegen vor ein Gericht kommen. Wer z.B. bestimmte rassistische Tätowierungen in der Öffentlichkeit wie einem Schwimmbad zeigt, muss mit einer Verurteilung rechnen.

§ 130 Volksverhetzung:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Die Neonazis kennen diesen Paragraphen ganz genau.

Flüchtlinge erleiden im Alltag oft persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen und Diskriminierungen, meistens ohne Anzeige zu erstatten.
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Diskriminierungsrisiken_fuer_Gefluechtete_in_Deuts chland.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Geändert von qbz (20.09.2018 um 17:02 Uhr).
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