Ich hab mir die ganzen Beiträge nicht im Einzelnen durchgelesen, aber hier im Forum werden wir selbige Schnittmenge von unterschiedlichen Diskussionsteilnehmern haben, wie im Straßenverkehr. Somit auch extrem unterschiedliche Sichtweisen, wie rechtliche Vorschriften verstanden und vor allem in der Praxis "ge- und erlebt"werden.
Alles sehr individuell und situationsbezogen zum Teil und schwer vergleichbar.
Ich für mich kann nur sagen, dass, wenn ein Verkehrsteilnehmer stark unter einer zulässigen Geschwindigkeit fährt, wo es die Verkehrsverhältnisse nicht bedingen, ich zu meiner damaligen Zeit bei der Exekutive und das ist schon 25 Jahre her, auch mal freundlich aus dem Fenster samt Kelle die Teilnehmer aufgefordert haben etwas "zügiger" zu fahren. Aber weit entfernt davon eine Verwarnung auszusprechen.
Das kann in dem Beispiel hier bei 80 km/h auf einer geraden Landstraße bei Tageslichtbedigungen und starkem Verkehrsaufkommen durchaus sein, wenn sich hinter dem Verkehrsteilnehmer schon einige Fahrzeuge "aufgereiht" haben und Überholvorgänge einleiten.