Zitat:
Zitat von Mirko
Mooooment, Nobodyknows regt sich darüber aus das es Menschen gibt die 80 anstatt 100 auf der Landstraße fahren. ... Da sieht er sich im Recht durch die genannten Paragraphen. Ich meine allerdings,dass die Polizei und die Gerichte das sicher nicht so sehen.
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Google findet alles:
"Herbert Engelmohr, Verbandsjurist beim Automobilclub von Deutschland (AvD), nennt einen konkreten Fall, der 1997 am Amtsgericht (AG) Gemünden verhandelt wurde: "Der Betroffene fuhr auf einer unübersichtlichen, drei Kilometer langen Strecke mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, obwohl 100 km/h zulässig waren und sich hinter ihm schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hatte. Das Gericht sah darin eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren." (Az.: OWi 372 Js 59889/96)"
https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-...angsames-tempo
Aus anderen Gründen über die Straße zu schleichen, ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt auch, andere Autofahrer zum langsamen Fahren „erziehen“ zu wollen. Wer ohne guten Grund so langsam fährt, dass er damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf von der Polizei angehalten werden. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro.
https://anwaltauskunft.de/magazin/mo...-langsam-fahre
Bin jetzt raus! Fahre mit dem Auto ins Schwimmbad so schnell es gem. StVO geht...damit es noch möglichst leer ist. Dann schwimme ich auf der Sportschwimmerbahn so schnell ich kann.
Zum Popcorn komme ich später wieder dazu.
Gruß
N.
