Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Ich freue mich sehr über deinen Einsatz für eine Mindestgeschwindigkeit die sich schon heute aus den wiederholt benannten §§ 1 (2) und 3 (2) StVO ergibt.
Dir schwebt vor das genauer zu festzulegen und auch mehr durch Verkehrszeichen (275) darzustellen?
Aber dann wird der Schilderwald noch dichter und diejenigen, vor die Du dich in diesem Thread schützend stellst, werden dann doch noch mehr überfordert.
Also warum lassen wir es nicht so wie es ist?
Gruß
N. 
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Das siehst zum Glück nur du so und weder die Polizei noch ein Gericht scheint dir zuzustimmen. ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand eine Strafe bekommen hätte weil er 80 anstatt 100 gefahren ist.