Die Polizei kann auf jeden Fall die Fahrtauglichkeit eines Schleichers prüfen.
Im eigenen Ermessen der Polizei kann auf Verkehrsbehinderung rapportiert werden.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge zb die deutlich zu langsam fahren müssen nach Möglichkeit den nachfolgenden Verkehr passieren lassen. Tun sie dies nicht, kann es eine Anzeige geben.
Es kann also durchaus eine Busse absetzen, wenn man unnötig langsam fährt oder nicht überholen lässt.
Edit meint: das ist natürlich Schweizer Strassenverkehrsrecht.
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