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Alt 06.08.2018, 17:48   #29
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Ich finde das genau richtig. Schmerzensgeld hat ja nicht ohne Grund eine Wiedergutmachungsfunktion und für die entstandenden Heilbehandlungskosten und Materialschäden muss auch jemand aufkommen. Es trifft ja ohnehin nicht die Frau direkt sondern den Versicherer. Ersteinmal ist gut, dass alles "glimpflich" ausgegangen ist. Das ist das Wichtigste.

Ich würde dennoch auf eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Vorgänge achten. Alles aus dem KH dokumentieren und sämtliche Beschwerden auflisten. Auch beim Material etc sämtliche Schäden am besten mit Originalrechnungen etc belegen.

Viel Erfolg weiterhin!
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