Zitat:
Zitat von Mirko
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Deine Gesetzesbeispiele sind aber offtopic im Gegensatz zu meinen. Es geht ja um den Rechtsruck. Ein Gesetz das Straftäter zurück in ihre Länder schickt ist vorstellbar und fände ich nicht schlecht. .
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Die Ausweisung straffälliger Ausländer und Asylbewerber ist gesetzlich geregelt und die Gesetze werden auch angewandt. Ich könnte dazu X-Beispiele nennen. So steht es auch knapp zusammengefasst auf der Seite der Bundesregierung.
"Ausländische Straftäter müssen das Land verlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Seriendiebstähle oder Raub können zur Ausweisung führen."
https://www.bundesregierung.de/Conte...schriften.html
Allerdings darf eine Ausweisung nicht erfolgen, droht dem Delinquenten im Heimatland die Todesstrafe, wie z.B. für Drogendelikte in Singapur. Insofern hätte z.B. die Einführung der Todesstrafe in der Türkei Konsequenzen für die hiesige Ausweisungspraxis. Den von Dir genannten Fall kenne ich jetzt nicht.
Eine Express-Abschiebung von Asylbewerbern innerhalb von 24h nach einer mutmasslichen Straftat wie Alice Weidel sie öffentlich fordert, würde das Tor zu staatlicher Willkür riesig weit öffen, IMHO. Wie soll man in 24 h korrekt polizeilich ermitteln, anklagen, verteidigen und ein gerechtes Urteil finden können? Das das nicht möglich ist und man mit so einem Gesetz nur ein Sonder(un)recht schafft, weiss natürlich eine summa cum laude promovierte Unternehmensberaterin wie Frau Weidel genau. Aber man sammelt damit Stimmen und Macht.