gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainingslager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rücktritt von Mesut Özil aus der deutschen Nationalmannschaft
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.07.2018, 16:09   #397
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 9.037
Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
1) Derjenige, der sich darüber beschwert, dass der Pressekodex einmal gelte und einmal nicht, ist der abgewiesene Beschwerdeführer, was ihn ganz sicher nicht zu einer unabhängigen Quelle macht. Ganz im Gegenteil - er ist halt in erster Linie einmal beleidigt, weil er nicht Recht bekommen hat. Ist sein gutes Recht, beleidigt zu sein, aber wie gesagt, objektiv ist er in dieser Situation sicher nicht.
Natürlich kann man von dem Mann nicht erwarten als Betroffener vollständig objektiv zu sein, wobei ich seinen Artikel nicht darauf hin geprüft habe, ob er unangemessen subjektiv gehalten war.

Das war aber auch einer der Gründe, warum ich darum gebeten hatte, erst zu raten und dann den Artikel zu lesen, damit man sich unbeeinflusst eine Meinung über die beiden Schlagzeilen bilden kann. Der zweite Grund ist natürlich, dass ich ein verkappter Rätselfreund bin.

Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
2) Betrachten wir die Schlagzeilen im Detail fällt schon auf, dass in einer ein relativ unbestimmter Vorwurf erhoben wird, während in der anderen namentlich Putin als Urheber des Giftanschlags genannt wird. Das mag wortklauberisch sein, macht aber einen entscheidenden Unterschied. Anderes Beispiel dafür, was ich meine: "Journalisten lügen" geht möglicherweise als Schlagzeile noch durch im Rahmen der Meinungsfreiheit, wenn der darunter stehende Artikel näher spezifiziert, wie das gemeint ist. "Der Journalist xy lügt" geht aber sicher zu weit. Da wäre dann wohl nicht nur der Presserat am Wort, sondern der Verfasser dieser Schlagzeile müsste wohl auch mit einer Klage rechnen.
Ich habe große Zweifel, dass die Rezipienten in der Lage sind, diese Feinheiten zu erkennen, wenn man sie nicht explizit darauf hinweist. In beiden Fällen nimmt man eine Attributierung vor, die den Zweck verfolgt, die russische Regierung - hierzulande sowieso ein Synonym für Putin - für die Vergiftung verantwortlich zu machen.

Ich teile ganz und gar nicht die Meinung des Presserates, dass der "durchschnittlich verständige Leser" denkt, dass "Todesgrüße aus Moskau" Raum zur Interpretation lässt; vielmehr wird er das Gegenteil denken, nämlich dass es bewiesen ist, dass Putin zum Mord angestiftet oder diesen befohlen hat.
__________________
🏊 Mein Kraul-Armzug-Video: EnglishEspañolDeutsch 🏊
schnodo ist offline   Mit Zitat antworten