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Alt 18.06.2018, 14:11   #285
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.761
Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist weit weg von einer Verurteilung. Dort wird nur untersucht, ob überhaupt ein ausreichender Tatverdacht zur Beantragung der Eröffnung des Hauptverfahrens besteht.
Ist mir schon klar ..... Mich wunderte es nur, weshalb keine U-Haft beantragt wurde. Nun beschloss der Ermittlungsrichter diese wegen Verdunklungsgefahr und der Audi-Chef sitzt in U-Haft. Apropos Verdunkelungsgefahr: Als Leiter der internen Diesel-Task-Force zur Aufklärung der Dieselbetrügerei setzte Audi einen Manager ein, gegen den die Staatsanwaltschaft auch als Beschuldigter ermitteln soll.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...a-1213533.html
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