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Alt 21.05.2018, 14:50   #12213
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.582
Zitat:
Zitat von FlyLive Beitrag anzeigen
Wenn dem Geschiedenen, die kirchliche Trauung wichtig ist, wäre es dann nicht sinnvoll zuvor schon die Kriterien der Kirche zu beachten ?
Die Trauung im Standesamt hat eine rechtliche Gültigkeit und so kann der Geschiedene (der zuvor die kirchlichen Kriterien missachtet hat) immer wieder und wen er will heiraten.
Ich würde das Hüüüü und Hottt des Geschiedenen nicht nachvollziehen können, wenn auf kirchl. Trauung wert gelegt wird.

Die katholische Kirche anerkennt eigentlich keinen Status "Geschiedene" wie im Zivilrecht, da für sie die Ehe zwischen Katholiken als heiliges Sakrament unauflöslich ist. Deswegen wurde geschiedenen zivil Wiederverheirateten ja bisher das Abendmahl, die wichtigste Zeremonie für praktizierende Katholiken, verwehrt, bis neuerdings auf ganz individuell durch den Bischof festzulegende Ausnahmen aus Gründen der Barmherzigkeit mit dem Sünder.
kommunion-auch-fuer-geschiedene-die-katholische-kirche-mildert-eine-todsuende

In katholischen Ländern musste das zivile Recht auf Scheidung immer gegen den Widerstand des Vatikans und des kath. Klerus erkämpft werden. In Europa beschloss Italien 1970 die Scheidung, Irland 1995, Malta 2005, natürlich mit Widerspruch des Vatikans. Wer in den Philippinen oder in Vatikanstadt wohnt, kann auch heute noch die Ehe nicht scheiden lassen.

Es geht bei der Diskriminierung geschiedener Gläubiger in der kath. Kirche um mehr als den Ausschluss von der kirchlichen Wiederheirat und bei der Scheidung um etwas, das die Zivilgesellschaft gegen die katholische Kirche in der Neuzeit durchsetzen muss(te).

Geändert von qbz (21.05.2018 um 15:48 Uhr).
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