Zitat:
Zitat von FlyLive
Ein Betroffener, der die Nachteile am eigenen Leib erfährt, kann berechtigterweise gegen die Ungleichbehandlung angehen. In seinem Namen und nicht pauschal alle Geschiedenen mitnehmen. Ich kenne und erlebe Geschiedene tagtäglich. Das Leid derer durch die Kirche ist mir verborgen geblieben ..
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Ich kenne Geschiedene,für die das sehr wohl ein Thema ist (Stichwort Arbeitsrecht). Wertet das jetzt Jörns Argumentation in Deinen Augen auf? Oder müsste Jörn sie persönlich kennen?
Ich finde diese Argumentation befremdlich, dass man sich nicht engagieren soll, wenn man es nicht aus nächster Nähe kennt. Hast Du vielleicht schon mal Geld gespendet für Ärzte ohne Grenzen oder eine ähnliche Einrichtung? Da ist doch auch irrelevant, ob die Behandlung nah oder fern notwendig ist.