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Alt 09.05.2018, 11:42   #48
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 9.036
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)
Das bedeutet aber nicht, dass das entsprechende Werk nach einer Gesetzesänderung weiterhin verfügbar gehalten werden darf. Siehe Kinderpornographie.

Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt.

Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.
Das sehen diejenigen, die das "Recht auf Vergessenwerden" erfunden haben, offenbar anders.
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