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Alt 09.05.2018, 11:22   #47
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 9.559
Zitat:
Zitat von schnodo Beitrag anzeigen
"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.

Es geht hier aber doch um die Frage der Veröffentlichung.

Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.
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